❁ Giftstadt ❁
Ich wollte schon immer eine Stadt auf McLeben bauen. Nur es mangelte bis dahin immer an Lust & Motivation. Mich fang die Motivation am Ende doch ein. Mir kamen Ideen in den Kopf, die ich unbedingt umsetzen wollte. Ab da ließ ich meine Kreativität freien Lauf.
⤳ Name: Giftstadt
⤳ Standort: X: 46309 Y: 69 Z:104398 (/stadt tp Giftstadt)
⤳ Gründung: 06.01.2020
⤳ Stadtstatus: Großstadt (50 Mitglieder)
⤳ Stadtgründer: @dieOberzicke @Kiddistimme
⤳ Stadtmitglieder: @Kiddistimme @Ich_Smile @Major_Montana @Schattenphoenix @UselessMaster_ @Biotonne11 @xgamerx2
⤳ Baustil: Modern
Folgende Projekte sollen in naher Zukunft noch verwirklicht werden:
⤳ Casino⤳ Bibliothek
⤳ Eventbühne
⤳ Grundstücke
⤳ Events
⤳ Verschiedenste Farmen
Gemeinschaft und Größe ist schön und gut... Doch was wird auf dieser Fläche geboten?
⤳ ein dekorativer Spawn
⤳ ein Rathaus
⤳ ein Shop
⤳ eine Kirche
⤳ Grundstücke
Regeln
§1 Gültigkeit: Diese Regeln gelten im gesamten Gebiet der Giftstadt. Mit dem Beitritt als Bewohner in der Giftstadt akzeptierst du sämtliche nachfolgende Stadtregeln. Als Besucher der Stadt akzeptierst du mit dem Betreten des Gebiets das Hausrecht §3. Giftstadt-Bürgermeister und Stadtverwalter behalten sich vor, diese Regeln (auffindbar in diesem Thread) jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern.
§2 Serverregeln: Auch in den Gebieten der Giftstadt gelten die allgemein gültigen Serverregeln.
§3 Hausrecht: Giftstadt-Bürgermeister und Stadtverwalter sind dazu legitimiert, Bewohner jederzeit bei Verstößen gegen die Stadtregeln zu verwarnen und/oder aus der Stadt zu werfen.
§4 Verunstaltungen: Griefen ist in allen Fällen untersagt und wird dementsprechend geahndet!
§5 Eigenverantwortung: Für dein Grundstück trägst du selbst Verantwortung. Solltest du anderen Spielern dazu Baurechte gewähren, bist du aus Sicht der Stadt für alle Straftaten auf diesem Grundstück verantwortlich (Lässt sich eventuell durch allgemeinen Serversupport unterbinden). Gewährst du anderen Spielern Zugriff auf dein Grundstück, bist du dazu verpflichtet, diese Person auf die Stadtregeln hinzuweisen.
§6 Unangekündigte Inaktivität: Bei einer Inaktivität von 90 Tagen ist dies dem Stadt Gründer zu melden. Sollte dies nicht passieren, wird das jeweilige Grundstück vom Mitglied in Besitz der Stadt wieder genommen und kann somit wieder an andere Mitglieder verkauft werden.
§7 GS Sichern: Das Saven in der Umgebung ist absolut untersagt!
§8 Rechte: Jeder Käufer erhält nur Rechte auf seinem GS, sprich es wird nicht übertragen.
§9 Umgang: Der gute Umgang mit Spielern steht an erster Stelle!
§10 Verweisung: Erhaltet ihr eine Verweisung von dem GS-Besitzer, so ist diese Folge zu leisten.
§11 Austritt: Bei dem Austritt aus der Stadt, wird der Kaufpreis nur dann zu einem gewissen Prozentteil zurück erstattet, sofern der Austritt begründet wurde.
§12 Giftstadt : Die Grundstücke in der Giftstadt sind weder als Wertanlage noch als Handelsobjekt zu betrachten.
Strafenkatalog
Jeder Spieler darf bis zu 2 Verwarnungen erhalten, sollte man eine 2. Verwarnung erhalten, so folgt ein Verweisung der Stadt ohne Rückerstattung des Kaufpreises!
Bei Bans außerhalb der Stadt wird ebenfalls kein Geld zurück erstattet und es erfolgt ein Rauswurf.
⤳ Provokantes Verhalten / Respektloses Verhalten => Verwarnung
⤳ Sichern innerhalb der Stadt => Verwarnung
⤳ TPA-Falle / NPF-Falle => Rauswurf
⤳ Griefing => Rauswurf
⤳ Missachtung der Anweisungen der Stadtführung => Verwarnung
⤳ Werbung (Schildern) => Rauswurf
⤳ Beleidigung => Verwarnung
⤳ /dis (Enderdragon, Giant, Wither) => Verwarnung
Das Leaven der Stadt ist jederzeit möglich - Jedoch erwarte ich, dass das Verlassen der Stadt nicht in kurzer Zeit stattfindet (24h - 1 Monat)
Die Zeiten sind geregelt nach dem Stadt-Beitritt.
-> Mit Grund - Plausiblen Grund
» Leaven innerhalb von 1 Monat = 50% Zurückerstattung
» Leaven innerhalb von 2 Monaten = 45% Zurückerstattung
» Leaven innerhalb von 3 Moanten = 40% Zurückerstattung
» Leaven innerhalb von 6 Monaten = 25% Zurückerstattung
-> Ohne Grund. Beim Leaven ohne Grund oder bei keinem überzeugenden Grund wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet!
-> Dasselbe gilt bei einem Rauswurf - Es wird nichts zurückerstattet!
Allgemeine Informationen
Jeder Spieler kann sich ein GS kaufen. Sofern Interesse besteht, könnt ihr euch entweder Ingame oder über Teamspeak melden. Die Preise sind variabel und abhängig von der Größe des Grundstückes. Der Kauf eines GS beinhaltet unter anderem den Griefschutz, bedeutet, sollte dein Haus aus unerklärlichen Gründen Schaden abbekommen haben, so wird dir dein GS zu zurück erstattet.
Solltet ihr aus der Stadt austreten, wird euch ein gewisser Prozentanteil von dem Kauf gutgeschrieben. Diese Regel gilt bei eigenständiger Arbeit, die derjenige beim gekauften Haus reingesteckt hat. (Dazu zählt Inneneinrichtung o.ä.)
Der Stadtaustritt sollte einen plausiblen Grund haben, ansonsten gibt es keine Rückerstattung des Kaufpreises..
Sollte der Austritt passieren und ihr wart zuvor inaktiv, sprich, es hat sich nichts im Haus getan, ist dies kein überzeugender Grund.
Du kannst auf deinem GS die Inneneinrichtung selber gestalten, ich bitte, dass Veränderungen am äußerlichen Teil des Hauses zu lassen. Hat folgenden Grund: Bei einem Grief wird das dazu gebaute nicht mit wiederaufgebaut.
Wenn ihr Spieler Rechte auf euren GS erteilen möchtet, jemanden einen GS Ban/Unban erteilen möchtet sowie die Whitelist aktiviert werden soll, so wendet ihr euch an @dieOberzicke, ebenso wenn Änderungen bei GS Einstellungen vorgenommen werden. Die Bezahlung wird vom Hauskäufer übernommen.
Ist der Besitzer des jeweiligen Grundstückes inaktiv, so kann dies ein Rauswurf nach 3 Monaten nach sich ziehen. Zur Inaktivität gehört, dass nichts auf dem GS gebaut wird.
Sollte dies passieren, werden euch die Rechte entzogen & ihr bekommt kein Money zurückerstattet!
Außerdem kann ein GS erst nach 6 Monaten zurückgegeben wird, ich bin davon auszugehen, sobald ein Spieler sich für die Giftstadt entscheidet, dass die Entscheidung auch aus dem Herzen kommt und nicht nach 1 Woche heißt, dass er/sie das Money zurück möchte. Wenn man sich ein Haus gekauft hat, dann steht die Entscheidung auch fest!
Habt ihr Verbesserungsvorschläge, Ideen, Fragen oder Probleme, so könnt ihr euch an die Stadtgründerin oder an den Verwalter wenden.
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